Elternmitwirkung

Klassenpflegschaft

Auf dem ersten Elternabend in jedem neuen Schuljahr wählt jede Klasse zwei ElternvertreterInnen. Diese beiden sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden. Sie sind Mittler zwischen Lehrern und Eltern, Ansprechpartner bei Problemen und zuständig für den Informations- und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Außerdem unterstützen sie die Lehrer bei schulischen Aktivitäten, wie Ausflügen oder Bastelaktionen. Sie verwalten die Klassenkassen, ggf. mit Unterstützung eines Kassierers oder einer Kassiererin, und sind besonders gefragt, wenn es um die Organisation von Festen geht.

Schulpflegschaft

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden aller Klassen bilden die Schulpflegschaft. Sie trifft sich zwei Mal im Jahr mit der Schulleiterin und der Konrektorin, um alle wichtigen Angelegenheiten der Schule zu beraten. Hier werden die Eltern über Personalien und pädagogische Konzepte informiert, werden neue Schulbücher vorgestellt oder die Charity-Aktionen der Schule geplant. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, die in engem Kontakt zur Schulleitung stehen und ihr bei eiligen Entscheidungen zur Seite stehen können.

Außerdem bestimmt die Schulpflegschaft sechs ElternvertreterInnen, die sie als stimmberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz schickt. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule – und hat bei allen wichtigen Entscheidungen das letzte Wort!